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Dr.Helga_Rettig-Strauss_Erbrecht_Rechtsanwalts_GmbH_Gaenserndorf
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DER-ANWALT
Rechtsanwaltskanzlei
IHR ERBE


Dr. Helga Rettig-Strauss

 

 
ERBRECHT

 

Oft wünscht sich der Erblasser bereits bei der Errichtung des Testaments, dass eben jener Rechtsanwalt, der vor der Errichtung des Testaments beratend zur Seite stand und mit dem Mandanten seine Wünsche durchbesprochen hat, auch diesen Wunsch im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens umsetzt. Hierzu müssen sich die Erben an den Rechtsanwalt wenden und ihm Vollmacht erteilen. Nur in Ausnahmefällen, kann dieser das Verfahren nicht durchführen.
 
Testament:
Mit dieser schriftlichen Anordnung ist es dem Erblasser zu Lebzeiten möglich, der Nachwelt mitzuteilen, wie sein Vermögen aufgeteilt werden soll. Auch einzelne Gegenstände oder Geldbeträge können ganz bestimmten Personen vererbt werden. Je nach Lebenssituation oder Wunsch des Erblassers.
 
Gesetzliche Erbfolge:
Ist kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt es ist bei der Aufteilung des Nachlassvermögens so vorzugehen, wie das Gesetz es vorsieht. Für individuelle Wünsche ist dabei kein Platz. Abänderungen sind nur möglich, wenn sich die Erben einig sind und eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ganz egal, ob Sie beabsichtigen ein Testament zu errichten oder der gesetzlichen Erbfolge den Vorzug geben möchten, ist die Einholung einer Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt jedenfalls anzuraten. Wir wissen nicht nur über die strengen Formvorschriften, die bei Testamentserrichtung einzuhalten sind Bescheid, sondern bewahren dieses auch sicher bis zu ihrem Tod auf, um es absolut verlässlich dem Gericht vorzulegen. Darüber hinaus wird das Testament in einem speziellen Register vermerkt, sodass es nicht übersehen werden oder verloren gehen kann. Als spezielles Mandantenservice bekommt jeder Testator nach ein paar Jahren von uns einen Brief zugesendet. Sollte sich zwischenzeitig ihre persönliche Lebenssituation geändert haben, werden sie daran erinnert kurz darüber nachzudenken, ob ihr Testament für Sie noch in Ordnung ist oder Sie eventuell Anpassungen vornehmen möchten. In den letzten 10 Jahren wurden von uns über 100 Testamente errichtet, aufbewahrt und im Falle des Falles dem Gericht vorgelegt.
Ansprüche während des Verlassenschaftsverfahren:
Was steht mir zu?
Habe ich etwas zu bekommen?
Muss ich mir Schenkungen zu Lebzeiten anrechnen lassen?
Was ist an Vermögen überhaupt vorhanden?
Was ist es wert?
Und vieles mehr werde ich häufig von meinen Mandanten gefragt.
 
Wir freuen uns immer wieder, wenn wir unsere Mandanten in dieser meist sehr schweren Zeit zur Seite stehen dürfen. Oftmals sind die Menschen auf Grund der emotionalen Belastung nicht gewillt Termine beim Notar wahrzunehmen. Oft zu sehr belastet, um ihre Ansprüche durchzusetzen oder geltend zu machen. In dieser Situation ist es von wesentlicher Bedeutung durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden. Meistens sind unsere Mandanten extrem erleichtert, wenn sie nicht alleine oder oft gar nicht zur Verlassenschaftsabhandlung gehen müssen. Vor dem Termin wird alles genau besprochen und danach erhält unser Mandant eine schriftliche Zusammenfassung des Geschehenen. Danach kann man in Ruhe die weiteren Schritte setzten.

Wir freuen uns wenn wir auch Sie unterstützen dürfen.
Ich schlage vor: „Vereinbaren Sie einen Beratungstermin! 
Gerne telefonisch oder online und überzeugen Sie sich selbst."
Wir freuen uns auf Sie - Dr. Helga Rettig-Strauss und das
Team der Rechtsanwalt GmbH in Gänserndorf.
Tel: 02282/2379
WEBSEITE der RETTIG-STRAUSS Rechtsanwalts GmbH
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