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DER-ANWALT
Rechtsanwaltskanzlei
DAS HONORAR
Dr. Helga Rettig-Strauss
Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten, wie das anwaltliche Honorar abgerechnet werden kann.
Welche Art der Honorarberechnung im konkreten Fall vereinbart wird, kommt in sehr hohem Maße auf die Art des Rechtsproblems oder den konkreten erteilten Auftrag an - somit auf die Thematik bei der Sie Unterstützung benötigen.
Abrechnung nach Tarif
Hier bildet das Rechtsanwaltstarifgesetz, die allgemeinen Honorarkriterien oder das Notariatstarifgesetz die Grundlage der Honorarberechnung. Nach diesem Gesetz bestimmt auch das Gericht die Kosten des Rechtsanwalts.
Zeithonorar
Bei dieser Abrechnungsart wird ein Stundensatz vereinbart und für jede erbrachte Leistung des Rechtsanwalts die aufgewendete Zeit veranschlagt.
Pauschalhonorar
In Causen deren erforderlicher Leistungsumfang vorab gut abschätzbar ist oder feststeht, besteht die Möglichkeit eine fixe Summe als Honorar zu vereinbaren.
Bezahlung
Neben der Zahlung in bar ist ebenso die bargeldlose Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
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