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Dr.Helga_Rettig-Strauss_Erbrecht_Rechtsanwalts_GmbH_Gaenserndorf

DER-ANWALT


Rechtsanwaltskanzlei

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DAS HONORAR

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Dr. Helga Rettig-Strauss

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Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten, wie das anwaltliche Honorar abgerechnet werden kann.

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Welche Art der Honorarberechnung im konkreten Fall vereinbart wird, kommt in sehr hohem Maße auf die Art des Rechtsproblems oder den konkreten erteilten Auftrag an - somit auf die Thematik bei der Sie Unterstützung benötigen.

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Abrechnung nach Tarif

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Hier bildet das Rechtsanwaltstarifgesetz, die allgemeinen Honorarkriterien oder das Notariatstarifgesetz die Grundlage der Honorarberechnung. Nach diesem Gesetz bestimmt auch das Gericht die Kosten des Rechtsanwalts.

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Zeithonorar

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Bei dieser Abrechnungsart wird ein Stundensatz vereinbart und für jede erbrachte Leistung des Rechtsanwalts die aufgewendete Zeit veranschlagt.

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Pauschalhonorar

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In Causen deren erforderlicher Leistungsumfang vorab gut abschätzbar ist oder feststeht, besteht die Möglichkeit eine fixe Summe als Honorar zu vereinbaren.

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Bezahlung

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​Neben der Zahlung in bar ist ebenso die bargeldlose Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

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